Aufgrund des § 84 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont in der Sitzung am 10.12.2009 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
(1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 961.700 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 961.700 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen auf 878.100 Euro
2.2 der Auszahlungen auf 823.400 Euro
festgesetzt;
von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
2.1.1 auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 878.100 Euro
2.2.1 auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 822.400 Euro
2.1.2 auf Einzahlungen für Investitionen 0 Euro
2.2.2 auf Auszahlungen für Investitionen 1.000 Euro
2.1.3 auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.2.3 auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 146.000 Euro festgesetzt.
§ 5
1. Für die Befugnis der Bürgermeisterin, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 89 Abs. 1 NGO und über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 91 Abs. 5 NGO zuzustimmen, gelten Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe bis zu 5.000 Euro im Einzelfall als unerheblich.
2. Die Unterrichtung des Rates und des Verwaltungsausschusses nach § 89 (1) NGO erfolgt in Fällen von unerheblicher Bedeutung mit der Vorlage der Jahresrechnung.
Bad Pyrmont, den 11.12.2009
STADT BAD PYRMONT
Die Bürgermeisterin
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadtforst Bad Pyrmont für das Haushaltsjahr 2010 hat der Landkreis Hameln-Pyrmont mit Schreiben vom 25.01.2010 - Az.: 13-Cy15 12 9102 2010- zur Kenntnis genommen. Genehmigungserfordernisse bestehen nicht.
Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan 2010 der Stadtforst Bad Pyrmont liegt gemäß § 86 Abs.2 NGO vom 04.02. bis 12.02.2010 zur Einsichtnahme im Rathaus in Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, bei der Stadtforst Bad Pyrmont, Zimmer 243, während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Pyrmont, den 27. Januar 2010
STADT BAD PYRMONT
Die Bürgermeisterin
Autor: Stadt Bad Pyrmont, 27.01.2010
Quelle: PT2010-010